Das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) liegt derzeit im Begutachtungsentwurf vor und soll voraussichtlich mit Herbst 2017 in Kraft treten. Zuvor muss, da es sich dabei um eine Risikokapitalbeihilferegelung handelt, noch eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen.
Mithilfe von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) sollen für kleine und mittlere Unternehmen der Zugang zu Eigenkapital, insbesondere in der kritischen Gründungsphase, aber auch in der Wachstumsphase bis hin zu einer allfälligen Börsenfähigkeit, erleichtert werden und insgesamt positive Impulse für den heimischen Risikokapitalmarkt gesetzt werden. MiFiGs haben in Österreich Tradition, da bereits mit der Steuerreform 1993 und dann mit dem MiFiGG 2007 besondere steuerliche Rah- menbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften als Finanzintermediäre geschaffen worden sind. Ausgangspunkt für die MiFiGG 2017 ist wiederum ein sogenanntes „3-Ebenen-Modell“, in dem private Investoren bzw. institutionelle Anleger sich an der MiFiG beteiligen und diese dann das ge- bündelte Eigenkapital Unternehmen zielgerichtet zur Verfügung stellt.
Quelle: Moore Stephens Klienteninfo Ausgabe 04/2017